Bearbeitungsstand: 16.10.2025 16:34 Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem und Ziel Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich verändert. Die aktuelle Situation, geprägt von einer schwierigen konjunkturellen Entwicklung, einem hohen wirtschaftlichen Transformationsbedarf, dem demografischen Wandel und geopolitischen Krisen, enthält substanzielle Herausforderungen. Die Arbeitslosigkeit hat seit dem Jahreswechsel 2022/2023 deutlich zugenommen, die Abgangsrate in Beschäftigung bewegt sich auf sehr niedrigem Niveau. Insbesondere die gestiegene Langzeitarbeitslosigkeit ist bedenklich. Gleichzeitig bestehen in vielen Branchen Fachkräfteengpässe und Unternehmen finden keine geeigneten Mitarbeitenden. Die Situation setzt auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende unter erhöhten Druck. Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es fair und gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Gleichgewicht zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren. Derzeit befindet sich Deutschland in einer Phase der Haushaltskonsolidierung. Es wird erwartet, dass die im Koalitionsvertrag für den Bereich des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vereinbarten Maßnahmen ab dem Jahr 2026 zu Einsparungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht verschiedene Maßnahmen vor, um einen Konsolidierungsbeitrag zu erbringen. Das hier vorgelegte Gesetz leistet ebenso einen Beitrag wie der geplante Rechtskreiswechsel Geflüchteter aus der Ukraine. Auch der höhere gesetzliche Mindestlohn wird entlasten. Voraussetzung - auch für die Wirkung dieses Gesetzentwurfs - ist und bleibt allerdings eine konjunkturelle Belebung, die die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes erhöht und die Beschäftigungschancen von Leistungsbeziehenden spürbar verbessert. Die Bundesregierung hat sich vor diesem Hintergrund zum Ziel gesetzt, mit der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Vermittlung in Arbeit zu stärken. Dabei kommt es sowohl auf die Mitwirkung der leistungsbeziehenden Menschen an als auch darauf, den Jobcentern wirksamere Instrumente an die Hand zu geben, mit denen diese eingefordert werden kann. Zugleich sollen die Jobcenter Menschen noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen, insbesondere dann, wenn dieser Weg lang sein könnte. Außerdem wird mit diesem Gesetz unterstrichen, dass die Menschen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, auch Chancen für Unternehmen und für die Deckung des Arbeitskräftebedarfs bieten. Dieses Potenzial will die Bundesregierung noch stärker nutzen.
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