Wenig Zeit? Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Deutsche Unternehmen müssen mindestens 5 Prozent Angestellte mit Schwerbehinderung einstellen. Etwa zwei Drittel der Arbeitgeber*innen halten sich nicht daran.
- Unsere Recherchen zeigen: Statt dafür eine Art von Strafe zu bezahlen, sparen Unternehmen in vielen Fällen Ausgleichszahlungen. Sie vergeben stattdessen Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
- Menschen werden in den Werkstätten allerdings nicht integriert, sondern segregiert. Nur 0,35 Prozent der Werkstatt-Angestellten sind in den vergangenen Jahren auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt.
- Dieses System widerspricht der Inklusion doppelt: Erst werden zu wenige Menschen mit Behinderung in regulären Jobs eingestellt. Dann werden auch noch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gestärkt.
- Behörden weigern sich vielfach, Daten dazu offenzulegen. Dagegen gehen wir jetzt vor Gericht.
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Am liebsten würde Ing Han Ong Menschen im Altenheim etwas vorlesen. Oder in einer Bücherei arbeiten. Das wären gute Jobs, sagt er. Stattdessen steckt Ong Pflaster, Nadeln und Zettel in kleine Pappschachteln – in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Die befüllten Pappschachteln gibt die Werkstatt für relativ wenig Geld an eine Firma weiter, die sie als Vitamin-D-Tests verkauft – und damit Profit macht. Das Unternehmen spart Geld durch Menschen wie Ong. Allein in Hamburg, wo er lebt, haben Arbeitgeber*innen 2023 mehr als 1,4 Millionen Euro gespart, weil sie Personen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung für sich arbeiten lassen. Denn die Unternehmen profitieren nicht nur von schlecht bezahlten Arbeitskräften. Sie sparen sich Geld und kaufen sich von der Pflicht frei, die Inklusion in ihrem eigenen Betrieb voranzutreiben, wie es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Dafür nutzen sie ein Schlupfloch im Gesetz; einen Trick.
Gemeinsam mit dem inklusiven Magazin andererseits und der Süddeutschen Zeitung haben wir mehr als ein Jahr lang zu Geldflüssen zwischen Firmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung recherchiert. Unsere Recherche zeigt zum ersten Mal konkret, in welchem Ausmaß ein System ausgenutzt wird, das eigentlich zu mehr Inklusion führen sollte. Und wie dieses System Menschen mit Behinderung vom regulären Arbeitsmarkt fernhält.
Das Problem
Eigentlich sollte es für Ong nicht schwer sein, einen Arbeitsplatz zu finden, wie er ihn gerne hätte. Denn offiziell fördert der Staat Inklusion, also dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt leben, lernen und arbeiten. Gesetze sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung einen besseren Zugang zu Arbeit finden.
Doch die Realität sieht anders aus. 2023 haben 111.000 deutsche Arbeitgeber*innen gegen das Gesetz verstoßen, weil sie zu wenige Menschen mit Behinderung eingestellt haben. Das ist die große Mehrheit deutscher Firmen.
„Vielleicht haben die Firmen Scheu vor Menschen mit Behinderung“, vermutet Ong. Er hat mal in einem Supermarkt gearbeitet. Dort hat er Ware in Regale geschoben und kontrolliert, ob Lebensmittel noch haltbar sind. Doch er fühlte sich unverstanden. Seine Chefin wollte, dass er schneller arbeitet, erzählt er. Er sagte ihr, das gehe nicht. Er hatte das Gefühl, dass andere Mitarbeiter*innen hinter seinem Rücken über ihn redeten. Schließlich kündigte er und ging zurück in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Solche Werkstätten stehen seit Jahren in der Kritik. Sie sind ein Arbeitsort, an dem Menschen mit Behinderung weitestgehend unter sich sind – und nicht auf Augenhöhe mit nicht-behinderten Kolleg*innen arbeiten. Die Werkstatt-Angestellten bekommen keinen Mindestlohn, haben keine Arbeitslosenversicherung und keine Arbeitnehmer*innenrechte. Werkstätten isolieren also Menschen mit Behinderung. Die Vereinten Nationen kritisieren die Werkstätten als Ort der Segregation – also das Gegenteil von Inklusion.
Der Trick
Ing Han Ong bekommt in der Werkstatt 260 Euro im Monat für 30 Stunden Arbeit pro Woche. „Davon wird das Essen abgezogen, leider“, sagt Ong. Pro Mahlzeit gehen 2,90 Euro von seinem Werkstattlohn ab. Von dem Geld, das er für seine Arbeit bekommt, kann Ong nicht leben. Damit es zum Leben reicht, bekommt er eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.018 Euro und 195 Euro als Zuschuss für die Miete. Wie ihm geht es vielen der rund 300.000 Angestellten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Deutschland: Sie leben am Existenzminimum. Firmen profitieren hingegen davon, dass Menschen wie Ong so wenig Geld bekommen. Dabei sparen sie nicht nur Geld, sondern sorgen auch für weniger Inklusion.
Der Trick, den Unternehmen nutzen, geht so: Eigentlich müssen Arbeitgeber*innen ab einer bestimmten Betriebsgröße mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze an Menschen mit schwerer Behinderung geben. So steht es im Gesetz. Und so sollen Menschen wie Ong in reguläre Arbeit eingebunden werden. Passiert das nicht, muss das Unternehmen eine Art von Strafe zahlen: die sogenannte Ausgleichsabgabe. Wer keine oder zu wenige Menschen mit Schwerbehinderung anstellt, zahlt bis zu 815 Euro pro Monat pro unbesetzter Stelle. Die Zahlungspflicht soll eigentlich als Anreiz für die Unternehmen wirken, mehr Menschen mit Behinderung einzustellen. Doch das funktioniert kaum.
Unsere Recherche zeigt: Einen beachtlichen Teil der Ausgleichsabgabe zahlen Arbeitgeber*innen nicht. Denn wenn ein Unternehmen einen Auftrag an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung vergibt, reduziert sich die Ausgleichsabgabe. Unternehmen müssen also weniger zahlen, obwohl sie zu wenig Menschen mit Behinderung beschäftigen. Es ist wie ein Ablasshandel für Inklusion: Wer keine inklusiven Arbeitsplätze anbietet, kann sich davon freikaufen.
Deutsche Arbeitgeber*innen haben 2022 fast 84 Millionen Euro gespart, indem sie diesen Trick angewandt haben. Das betrifft alle Bundesländer außer Berlin. Von dem Geld ließen sich – grob überschlagen – bis zu 23.000 Büroplätze rollstuhlgerecht gestalten.
Bei den Einsparungen liegt Thüringen vorn: Dort haben Arbeitgeber*innen sich rund 15,5 Prozent der Ausgleichszahlungen gespart. Dicht dahinter liegen das Saarland (14,8 Prozent) und Sachsen (14,5 Prozent). In Bremen sparen Unternehmen am wenigsten: 3,6 Prozent der Ausgleichsabgabe. Im Schnitt sparen Arbeitgeber mit diesem Trick knapp 11 Prozent der Ausgleichszahlungen; zumindest in den 13 Bundesländern, aus denen Daten vorliegen.
Schaut man auf die absoluten Zahlen, sparen Unternehmen in Bayern durch den Trick besonders viel Geld. Dort sitzen besonders viele große Arbeitgeber*innen.
Manche Unternehmen vergeben sogar so viele Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung, dass sie überhaupt keine Ausgleichsabgabe mehr zahlen müssen. Man könnte sagen: Sie kaufen sich komplett frei. Fragt man Ulrich Scheibner, was er von dem Trick hält, dass Betriebe die Ausgleichsabgabe über Werkstattaufträge reduzieren, sagt er: „Das ist der totale Unsinn!“ Scheibner hat früher die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (BAG) geleitet und war Teil des Werkstätten-Systems. Heute kritisiert er genau dieses System scharf. Ginge es nach ihm, gäbe es auch die Ausgleichsabgabe nicht: „Die Ausgleichsabgabe ist falsch, sie ist nicht notwendig und sie hilft auch nicht, einen einzigen Arbeitsplatz zu schaffen.“ Stattdessen bräuchte es ihm zufolge Strafzahlungen, die Firmen wirklich wehtun, wenn sie gegen die gesetzliche Inklusionspflicht handeln: etwa in Höhe der vollen Vergütung des Arbeitsplatzes mit Mindestlohn, also wenigstens 2200 Euro pro Monat.
Jede*r hatte wohl schon etwas in den Händen, das in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung hergestellt wurde: die gefaltete Pappbox mit dem Router drin, das Drehpapier für die Zigarette, der Tankdeckel vom Auto. „An vielen Arbeitsplätzen in Werkstätten passiert das Gleiche wie in Unternehmen“, sagt Gudrun Wansing. Sie ist Professorin am Institut für Rehabilitationswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und forscht zu beruflicher Teilhabe. „Aber für Menschen mit Behinderungen macht es einen riesigen Unterschied, ob sie morgens durch ein Werkstor oder die Tür einer Werkstatt gehen.“ Nicht nur die Bezahlung sei anders, auch gesellschaftliche Zugehörigkeit und Anerkennung werden durch die Werkstätten blockiert.
Eigentlich ist es eine Aufgabe der Werkstätten, Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Also: Sie zu befähigen, in Betrieben oder Büros zu arbeiten. Das gelingt jedoch äußerst schlecht. Nur 0,35 Prozent der Werkstatt-Angestellten sind in den vergangenen Jahren auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt.
Die wenigen Übergänge von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kritisieren auch die Vereinten Nationen (UN). Sie prüften 2023, wie gut sich Deutschland an die Behindertenrechtskonvention hält. Das Fazit: nicht so gut. Die UN bemängelten etwa, dass Arbeitgeber*innen zu wenige Menschen mit Behinderung einstellen, Arbeitsstätten zu viele Barrieren haben und vor allem private Unternehmen nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie sich nicht an gesetzliche Quoten halten.
Hochqualifiziert, aber ausgeschlossen
„Schwerbehinderte Menschen sind zum Teil hochqualifizierte Personen. Sie sind motiviert, leistungsfähig und füllen einen Arbeitsplatz ganz normal aus”, sagt die Inklusionsforscherin Wansing. Oft hielte sich das Denken, dass eine Behinderung zwangsläufig bedeutet, weniger leisten zu können. Doch das stimme nicht, sagt Wansing.
Wenn das Werkstatt-System durch gesetzliche Schlupflöcher gefördert wird, verbaut sich der Staat die Chance, schwerbehinderte Menschen in Betrieben zu beschäftigen – und so die Chance auf echte Inklusion. Ing Han Ong aus der Hamburger Werkstatt findet dieses Freikaufen auch falsch und ungerecht. „Das fühlt sich schon ein bisschen nach Ausbeutung an, dass die dann weniger Geld zahlen müssen und uns billig arbeiten lassen“, sagt er.
Und da ist noch etwas: Zahlen die Unternehmen die Ausgleichsabgabe, landet das Geld zum größten Teil bei den Integrationsämtern. Die Ämter ermöglichen Menschen mit Behinderung, besser am Arbeitsleben teilzuhaben, zum Beispiel indem sie gehörlosen Menschen Dolmetscher*innen stellen. Wenn Unternehmen jedoch weniger oder keine Ausgleichsabgabe zahlen und stattdessen Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung vergeben, landet das Geld für diese Aufträge einfach bei den Werkstätten – also an Orten, die Menschen mit Behinderung in diesem System festhalten.
Die Unternehmen
Nur: Welche großen Arbeitgeber erfüllen in Deutschland die gesetzlichen Vorgaben zur Inklusion – und welche nicht? Weil die Inklusionsämter zu der Frage schweigen, haben wir einige börsennotierte Firmen direkt gefragt. Die Lufthansa liegt als Unternehmensgruppe mit einer Quote von 4 Prozent schwerbehinderter Mitarbeitenden unter dem gesetzlichen Mindestmaß von 5 Prozent. Zugleich verweist das Unternehmen darauf, dass es andere Wege zur Förderung von Menschen mit Behinderung nutze, „zum Beispiel die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für Behinderte“. Auf Anfrage räumt eine Unternehmenssprecherin ein, diese Praxis diene auch dem Zweck, Werkstattaufträge auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen.
Adidas schreibt, man habe einen Anteil von knapp 3 Prozent schwerbehinderter Mitarbeitender. Aber man arbeite daran, die Quote zu erhöhen und unterstütze die deutsche Mannschaft der Paralympics. Auch Henkel liege „knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde“, wie das Unternehmen mitteilt. Und auch dieses Unternehmen erklärt, dass man Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung vergebe, etwa für einfache Montage- oder Verpackungsarbeiten.
Generell entsteht der Eindruck, dass Unternehmen die Werkstätten für Menschen mit Behinderung wenig kritisch sehen. Aufträge an sie zu vergeben, scheint als gute Sache zu gelten. So sieht man es auch in vielen der zuständigen Behörden. Das Saarländische Integrationsamt sagt, Unternehmen würden mit diesen Aufträgen „einen wertvollen Beitrag im Sinne der Unterstützung von Menschen mit Behinderung“ leisten. Dass es der Inklusion schade, könne man nicht feststellen. Aus dem Integrationsamt in Sachsen-Anhalt heißt es, Ziel und Aufgabe der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sei es, auf eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. „Insoweit leistet ein Arbeitgeber mit einer Auftragsvergabe an eine WfbM einen sinnvollen Beitrag, um die Arbeitsfähigkeit von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern.“ Zur Erinnerung: 0,35 Prozent der Werkstatt-Angestellten gelingt der Wechsel auf den regulären Arbeitsmarkt. Expert*innen gehen davon aus, dass es fast hundertmal so viele sein könnten.
Die Lösung
Nicht alle Unternehmen folgen dem Gedanken, dass Werkstätten der beste Arbeitsort für Menschen mit Behinderung seien. Die Pharma-Firmen Bayer und Merck gaben an, die gesetzlichen Quoten zu erfüllen. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Menschen mit Behinderungen oft überdurchschnittliche Fähigkeiten und eine hohe Motivation mitbringen“, schreibt Merck.
Zudem gibt es in Deutschland einige Maßnahmen, mit denen der Staat Inklusion fördert – und Firmen profitieren. Eine davon nennt sich „Budget für Arbeit“. Bei dieser Maßnahme können Werkstatt-Beschäftigte den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt üben. Der Staat zahlt Unternehmen dabei 75 Prozent des Gehalts der Beschäftigten. Die Inklusionsforscherin Gudrun Wansing glaubt, dass es mehr solcher Anreize für Arbeitgeber*innen braucht, um Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen.
Was es in jedem Fall braucht, ist mehr Informationen und Transparenz zum Thema Inklusion. Die Recherche zu diesem Text war lang und hart. In 15 Monaten der Recherche stießen wir in den zuständigen Behörden auf massive Ablehnung. Viele Integrationsämter gaben nur spärliche Informationen. In Berlin und Nordrhein-Westfalen blockte man Presse- und Informationsfreiheitsanfragen ab. Um mehr Transparenz bei dem Thema zu schaffen, ist FragDenStaat gegen den Landschaftsverband Rheinland in Nordrhein-Westfalen vor Gericht gezogen. Wenn sich das Gericht unserer Argumentation anschließt, gibt es bald mehr Daten und mehr Berichterstattung dazu, wer sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Inklusion hält – und wer sich freikauft.
Über die Recherche
Gemeinsam mit der Süddeutschen Zeitung und andererseits haben wir in allen Bundesländern Daten zur Vergabe von Werkstattaufträgen und deren Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe angefragt. Wir haben Presseanfragen gestellt und Gespräche mit Behördenmitarbeiter*innen geführt.
Irgendwann war uns klar: Arbeitgeber*innen füllen alle ein bestimmtes Formular aus: die „Aufstellung über die abgewickelten Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Blindenwerkstätten“. Darin melden sie, wie viele Beschäftigte mit Schwerbehinderung sie haben, wie viel Ausgleichsabgabe sie zahlen und wie hoch ihre Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind. Diese ausgefüllten Formulare haben wir bundesweit über das Informationsfreiheitsgesetz beantragt – und sind auf große Ablehnung gestoßen.
Einige Länder sendeten zusammengefasste Daten. Länder wie Berlin oder Nordrhein-Westfahlen verweigerten die Auskunft.
In Nordrhein-Westfalen sind wir schließlich vor Gericht gezogen. Noch liegt der Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln. Dort wird nun entschieden, ob wir die Daten erhalten.
→ zur Klage
→ zu den Anfragen
→ Artikel bei der Süddeutschen Zeitung
→ Artikel bei andererseits
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