Dieser Text ist ursprünglich auf Englisch erschienen.
Am 7. Oktober 2020 wurde die griechische Neonazi-Partei Goldene Morgenröte wegen Führung einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden, aufgelöst und ihre Führung verurteilt. Internationalen Medien bezeichneten das Verfahren als „größten Prozess gegen Faschisten“ seit Nürnberg.
Doch während das Urteil in ganz Europa als Meilenstein im Kampf gegen die extreme Rechte gefeiert wurde, sollte seine Umsetzung für Brüssel bald zu einem beispiellosen Problem werden. Der Grund: Der Neonazi Ioannis Lagos, einer der Anführer der Goldenen Morgenröte, war zum Zeitpunkt seiner Verurteilung EU-Abgeordneter.
Lagos wurde unter anderem wegen der Leitung einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Doch über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nach seiner Verurteilung, während seine Mitstreiter in Griechenland umgehend inhaftiert wurden, gelang es Lagos, ein freies Leben in Brüssel zu führen. Er nahm an der legislativen Arbeit des Parlaments teil. Er hielt Reden. Er behielt sein Gehalt und seine zusätzlichen Zulagen. Wie er öffentlich erklärte, schmiedete er Pläne zur Flucht, um seiner Verhaftung und Auslieferung zu entgehen.
Die Tatsache, dass Lagos während dieser Zeit weiterhin Zugang zu allen Ressourcen und Geldern des Parlaments hatte, wurde oft kritisiert. Wie viel Geld Lagos bekam und wofür es verwendet wurde, wollte das EU-Parlament nicht beantworten. Also reichten wir eine Klage ein – und gewannen.
Nach dem Urteil des Gerichts veröffentlichte das Parlament erstmals die Ausgaben- und Zulagenunterlagen eines Europaabgeordneten: einen Nachweis darüber, wie viel Geld Lagos vom Parlament erhalten hat und wie er die Ressourcen des Parlaments in den sieben Monaten nach seiner strafrechtlichen Verurteilung genutzt hat. Wir haben auch mit der griechischen IFG-Organisation Vouliwatch zusammengearbeitet, um die restlichen Ausgaben von Lagos bis zu seiner Auslieferung im Mai 2021 zu erhalten.
Was sind Zulagen?
Zusätzlich zu ihren Gehältern erhalten die EU-Abgeordneten eine Reihe von Zulagen, die zur Deckung der mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit verbundenen Ausgaben bestimmt sind. Einige dieser Zulagen sind feste monatliche Beträge, die zur Deckung von Ausgaben wie Büromiete, Bürobedarf und Rechnungen bestimmt sind. Dies gilt beispielsweise für die allgemeine Kostenvergütung (GEA), die sich im Jahr 2025 auf 4 950 € pro Monat und Abgeordneten beläuft. Die Abgeordneten können dieses Geld ohne weitere Fragen ausgeben; sie müssen weder Quittungen noch Belege vorlegen.
Andere Zulagen dienen zur Deckung bestimmter Ausgaben, beispielsweise für Reisen und medizinische Angelegenheiten. Im Gegensatz zur GEA müssen die Abgeordneten für diese Ausgaben Nachweise vorlegen, um ihr Geld zurückzubekommen. Lagos’ Reise nach Athen und zurück nach Brüssel wurde aus dieser Kategorie von Zulagen bezahlt.
Eine dritte Art von Zulage ist die Tagespauschale. An jedem Tag, an dem die Abgeordneten zur Arbeit ins Europäische Parlament kommen, tragen sie sich in eine Anwesenheitsliste ein. Für jeden Tag ihrer Anwesenheit erhalten sie eine Zulage. Damals waren es 323€ pro Tag. Aktuell sind es 350 €. Dank dieser Zulage konnte Lagos seit seiner Verurteilung und während er auf seine Auslieferung wartete 28.974 € einnehmen. Wie bei der GEA können die Abgeordneten dieses Geld ohne Fragen ausgeben; sie müssen weder Quittungen noch Belege vorlegen.
Anhand dieser Informationen rekonstruieren wir die Schritte von Lagos nach dem Urteil vom 7. Oktober 2020.
Flüge bezahlt vom EU-Parlament
Keiner der Anführer der Goldenen Morgenröte war am Tag, als die Partei zu einer kriminellen Vereinigung erklärt wurde, im Gerichtssaal anwesend. Ioannis Lagos befand sich am 7. Oktober 2020 in Brüssel. Während seine Partei aufgelöst wurde, hielt Lagos eine Rede im Plenum des Europäischen Parlaments.
Er war nun ein verurteilter Straftäter, aber an diesem Tag würde er dennoch einen Teil seines Jahresgehalts in Höhe von 64.000 Euro sowie die Zulagen erhalten, die Europaabgeordnete für ihre Anwesenheit erhalten.

Lagos versuchte seine Verurteilung zu verzögern, indem er dem dreiköpfigen Richtergremium Voreingenommenheit und politische Einflussnahme vorwarf und deren Ablehnung beantragte. In der Zwischenzeit würde Lagos weiterhin Zulagen vom Parlament beziehen.

Zwei Tage später buchte Lagos über das Reisebüro des EU-Parlaments einen Flug nach Athen. Am Sonntag, dem 11. Oktober, flog Lagos von Brüssel nach Athen und reiste dann weiter nach Perama, einem Vorort von Athen. Die gesamte Reise wurde vom EU-Parlament bezahlt.
Rechnung für Reise von Brüssel nach Athen

Was Lagos während seines Aufenthalts in Perama getan hat und was der Zweck seiner Reise war, ist unbekannt. Aber am Montag, dem 12. Oktober, scheinen Nachrichten aus dem Gericht Lagos dazu veranlasst zu haben, seine Anwesenheit in Griechenland zu überdenken: Das Gericht wies seinen Antrag auf Ablehnung der Richter zurück; Lagos’ Versuch, seine Verurteilung zu verzögern, ist gescheitert.
An diesem Tag nahm Lagos erneut die Dienste des Reisebüros des EU-Parlaments in Anspruch und buchte ein weiteres One-Way-Ticket für den nächsten Tag: Er wollte den ersten Flug von Athen zurück nach Brüssel nehmen.
Rechnung für Reise von Athen nach Brüssel

Lagos’ Reise aus Athen am frühen Morgen des 13. Oktober wurde ebenfalls vom EU-Parlament bezahlt. Nach seiner Ankunft nahm Lagos seine Bezüge vom EU-Parlament wieder in Anspruch.


Brüssel bot Lagos jedoch nicht nur eine Reihe von Zulagen, sondern auch mehr Sicherheit darüber, wie seine parlamentarische Immunität ihn schützen würde. Die Immunität von EU-Abgeordneten gilt je nach Aufenthaltsort unterschiedlich. Insbesondere wenn sich der Abgeordnete in seinem Wahlmitgliedstaat befindet (im Fall von Lagos also in Griechenland), gilt die Immunität gemäß den nationalen Rechtsvorschriften. Überall sonst gilt die Immunität gemäß EU-Recht.
Aufgrund der Beispiellosigkeit des Falls Lagos lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, wie seine Immunität nach griechischem Recht ausgelegt und angewendet worden wäre, wenn er in Griechenland geblieben wäre. In Brüssel hingegen bot Lagos’ Status als Mitglied des EU-Parlaments die Gewissheit, dass er nicht verhaftet oder ausgeliefert werden konnte, solange seine Immunität nicht aufgehoben wurde.
Am Tag nach Lagos’ Rückkehr nach Brüssel verkündete das Gericht in Athen sein Urteil gegen die Führungsspitze der Goldenen Morgenröte; Lagos wurde zu 13 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt. Obwohl ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, bezog Lagos weiterhin Tag für Tag seine Zulagen vom EU-Parlament.
Gesamtbetrag den Lagos vom 7. Oktober 2020 bis 7. März 2021 erhalten hat



Eine Woche später, am Donnerstag, dem 22. Oktober, tagte das Parlament, doch Lagos ist plötzlich nirgends zu finden. In Griechenland hatte das Gericht gerade die sofortige Inhaftierung der sieben Führer der Goldenen Morgenröte angeordnet: Fünf von ihnen wurden sofort inhaftiert, einer hielt sich versteckt und hatte möglicherweise das Land verlassen, und Lagos’ Aufenthaltsort war unbekannt.
Während in Griechenland die Verhaftung seiner Kollegen stattfand, erschien Lagos zum ersten Mal seit seiner Rückkehr nach Brüssel nicht im EU-Parlament und kassierte auch keine Zulagen.
Anwesenheitsliste zeigt eine Lücke von einem Monat

Die Anwesenheitsliste von Lagos weist eine Lücke vom 22. Oktober bis zum 23. November 2020 auf; dieser Zeitraum fällt mit der Aussetzung der parlamentarischen Aktivitäten aufgrund der Covid-19-Pandemie zusammen, da ein Teil der parlamentarischen Aktivitäten aus der Ferne stattfinden musste. In einer E-Mail an die Parlamentsverwaltung beschwerte sich Lagos darüber, wie sich diese Aussetzung auf seine Bezüge auswirkte:
„Es ist unfair, dass uns die uns zustehenden Tagegelder vorenthalten werden.“


Erst am 23. November kehrt Lagos ins Parlament zurück und erhält wieder seine Zulagen. Kurz nachdem Lagos wieder in den Anwesenheitslisten des EU-Parlaments auftauchte, beantragte Griechenland offiziell die Aufhebung seiner Immunität. Dieser Prozess wird jedoch noch fünf Monate dauern, eine Zeitspanne, die Lagos nutzte, um seine Flucht in ein „europäisches Land, das bereit ist, mir politisches Asyl zu gewähren“, zu planen, wie er öffentlich erklärte. Doch Lagos’ Fluchtpläne gingen nicht auf, und nachdem seine Immunität aufgehoben worden war, wurde er am 27. April 2021 verhaftet und zwei Wochen später ausgeliefert.


Das Parlament kontrolliert das Parlament
Die mangelnde Transparenz und fehlende Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Ausgaben der Europaabgeordneten sind seit langem Gegenstand öffentlicher Debatten. Wiederkehrende Skandale um den Missbrauch öffentlicher Gelder und das Ausnutzen des Systems durch Europaabgeordnete entfachen die Debatte immer wieder neu. Dennoch hat das Parlament bislang keine entschiedenen Maßnahmen ergriffen, um Transparenz und öffentliche Kontrolle hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Gelder durch gewählte Vertreter zu gewährleisten.
Stattdessen wird die Kontrolle über die Zulagen und Ausgaben der Europaabgeordneten hauptsächlich von der Verwaltung des Europäischen Parlaments selbst über ihre Finanzabteilung wahrgenommen.
Die Finanzabteilung verfügt über Mechanismen zur Kontrolle der Zahlungen, sowohl vor als auch nach der Erstattung der Ausgaben der Europaabgeordneten. Diese Mechanismen sind jedoch überlastet, insbesondere wenn es um Kontrollen vor der Erstattung geht, da die Zahlungen zahlreich sind (im Jahr 2023, dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen, bearbeitete das Parlament allein im Zusammenhang mit der Erstattung von Reisekosten 15.000 Transaktionen pro Monat) und viele Dokumente in einer Vielzahl von Sprachen umfassen.
Dies schränkt die Kontrollmöglichkeiten der Verwaltung des EU-Parlaments ein, wie das Parlament selbst eingeräumt hat. Im Jahr 2020, als Lagos trotz seiner strafrechtlichen Verurteilung und seiner anstehenden Auslieferung weiterhin Zugang zu den Mitteln des Parlaments hatte, erklärte das Parlament: „Das Risiko ungerechtfertigter Zahlungen ist ein wiederkehrendes Risiko für die Finanzabteilung. (…) Der Mangel an Ressourcen für eingehendere Kontrollen wird akzeptiert.“
Gleichzeitig sind auch die Kontrollen nach der Erstattung der Ausgaben begrenzt. Im Jahr 2019 leitete das Parlament eine dreiteilige Überprüfung der Reisekosten ein, als Reaktion auf „die zahlreichen Warnmeldungen, die von der operativen Einheit im Laufe des Jahres 2018 übermittelt wurden“. Die Überprüfung war jedoch auf eine sehr begrenzte Anzahl von Ausgaben ausgerichtet: Von allen Reisen wurden nur Autofahrten von mehr als 800 km untersucht; der zweite Teil der Überprüfung umfasste nur 40 Zahlungen im Zusammenhang mit der Anwesenheit von Abgeordneten bei Schulungen; im dritten und letzten Teil wurden die Reisekosten für Delegationen überprüft, wobei nur sechs Fälle berücksichtigt wurden.
Die Rolle des Rechnungshofs
Neben dem Parlament spielt insbesondere ein weiteres Gremium eine wichtige Rolle bei der institutionellen Kontrolle der Ausgaben der EU-Abgerodneten: der Europäische Rechnungshof (EuRH).
Der EuRH ist das Rechnungsprüfungsorgan der EU. Jedes Jahr führt der EuRH eine Prüfung der Rechnungsführung der Organe durch, darunter auch des Parlaments. Zusätzlich zu diesen jährlichen Prüfungen kann der Rechnungshof beschließen, eingehende Prüfungen, sogenannte Sonderprüfungen, durchzuführen, bei denen er einen bestimmten Fonds oder Bereich der EU-Ausgaben im Detail untersucht. Werden im Rahmen seiner Prüfungen Unregelmäßigkeiten jeglicher Art festgestellt, leitet der Rechnungshof diese an die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde (OLAF) weiter, die dann mögliche Betrugsfälle oder Fehlverhalten untersucht.
Zwar fallen die Ausgaben der Europaabgeordneten technisch gesehen in den Bereich der jährlichen Prüfungen des Rechnungshofs, doch die Methodik des Rechnungshofs, die auf einer zufälligen Auswahl von Stichproben basiert, macht eine umfassende Kontrolle sehr schwierig und höchst unwahrscheinlich.
So gab der Rechnungshof beispielsweise 2018 an, dass die Anzahl der von seinen Prüfern untersuchten Stichprobenzahlungen für den Teil des Haushaltsplans des Parlaments, der die Ausgaben der Europaabgeordneten umfasst, „zwischen 8 und 25“ liege. Im Jahr 2018 wickelte das Reisebüro des Parlaments über 185.000 Transaktionen im Zusammenhang mit Reisekosten ab.
Andererseits hat der Rechnungshof noch nie eine Sonderprüfung der Ausgaben der Abgeordneten durchgeführt. Dies ist etwas, das wir für korrigierbar halten.
Im Jahr 2018 hob das interne Journal des Europäischen Rechnungshofs die besonderen Verpflichtungen des Parlaments in Bezug auf Transparenz hervor und erklärte, dass „das EP als demokratische Vertretung die Verpflichtung hat, ein Vorbild für Transparenz und gute Verwaltung zu sein“. Dies gilt wohl umso mehr für die Ausgaben der Europaabgeordneten selbst: Öffentlich gewählte Vertreter, die öffentliche Mittel verwenden, sollten höchsten Standards der Rechenschaftspflicht unterliegen und keine Blackbox sein.
Angesichts der Beharrlichkeit des Parlaments, seine Ausgaben geheim zu halten, obwohl immer wieder neue Skandale und gerichtliche Verurteilungen ans Licht kommen, ist eine detaillierte Prüfung längst überfällig und sollte regelmäßig durchgeführt werden, um eine ordnungsgemäße Kontrolle zu gewährleisten.
In der Veröffentlichung des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2018 heißt es: „Die Rechenschaftspflicht für die Ausgaben des Parlaments ist ein wichtiges Anliegen der EU-Bürger, wie die Reaktionen der Medien auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Parlaments, eine größere Transparenz in Bezug auf die Ausgaben der Abgeordneten abzulehnen, zeigen.“ Es ist an der Zeit, dass der Europäische Rechnungshof dieses Anliegen ernst nimmt und die Angelegenheit selbst in die Hand nimmt.
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