Posted On October 18, 2025

Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft: Geheimdienste schnüffeln bei NGOs herum

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in den vergangenen Jahren 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen überprüft. In vielen Fällen hätte dies zum Entzug von Fördermitteln führen können. Die Initiativen sind über die Tests nicht informiert und können sich nicht dazu äußern.

Vermeintliche „Schattenstrukturen“ und ein fabrizierter „NGO-Komplex“ – zivilgesellschaftliche Organisationen wurden in den letzten Jahren zunehmend von rechts angegriffen. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion, die wir veröffentlicht haben, zeigt: In ihrem Misstrauen gegenüber der Zivilgesellschaft bedient sich die Bundesregierung auch des Inlandsgeheimdienstes.

Demnach haben Bundesministerien seit 2020 rund 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 natürliche Personen, die sich um Fördermittel des Bundes beworben hatten, im sogenannten „Haber-Prozess“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz prüfen lassen. Das RND hatte zunächst über die Anfrage berichtet.

Geheime Ablehnungen

Betroffene Vereine und Einzelpersonen – etwa Bewerber für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – nichts über die Prüfungen erfahren. Sie haben daher keine Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen des Geheimdienstes zu äußern. Was die Behörde den Ministerien mitteilt, ist nicht bekannt. Ob die Kontrollen seriös sind, kann daher nicht unabhängig beurteilt werden.

In vielen Fällen könnten Geheimdienstberichte dazu geführt haben, dass Organisationen keine Finanzierung erhielten. Das bedeutet, dass die Behörde faktisch über die Projektförderung entscheidet, ohne dies öffentlich zu begründen. Genauere Angaben dazu macht die Bundesregierung allerdings nicht.

Wie wir bereits vor einigen Jahren bekannt gegeben haben, setzt die Bundesregierung seit 2004 den „Haber-Prozess“ um. Eine gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren gibt es nicht. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte dies mehrfach als rechtswidrig kritisiert. Einem Bericht der Zivilgesellschaft zufolge ist das Vorgehen der Bundesregierung verfassungsrechtlich bedenklich.

Wie sich Betroffene wehren können

Das Verwaltungsgericht Berlin hat unsere Transparenzklage zu Einzelheiten der Kontrollen im Jahr 2019 mit dem Hinweis auf eine angebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit abgewiesen. Da das Familienministerium eine Massenprüfung von Demokratieprojekten angekündigt hat, ist mehr Transparenz und Kontrolle nötig.

Wir prüfen derzeit, welche Möglichkeiten Betroffene haben, sich gegen die Schnüffelei des Geheimdienstes zu wehren. Dies könnte unter Verweis auf das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Datenschutzgesetz und das Bundesverfassungsschutzgesetz möglich sein.

Wenn Sie keine Förderung erhalten haben oder diese beantragen möchten und mehr Transparenz erreichen möchten, kontaktieren Sie uns bitte!

→ Zur kleinen Anfrage

 

von

Arne Semsrott


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