Posted On November 20, 2025

Wir kämpfen weiterhin für die Offenlegung öffentlicher Investitionen

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Die VBL verwaltet die betriebliche Altersversorgung für mehr als fünf Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und ist damit Deutschlands größte Zusatzversorgungskasse. Es verfügt über ein Investitionskapital von rund 65 Milliarden Euro. Auf ihrer Website erklärt sie, dass Nachhaltigkeit „Teil der treuhänderischen Verantwortung der VBL“ sei und Investitionen in Unternehmen mit überwiegend kohlebasiertem Geschäftsmodell ausgeschlossen seien.

Doch die Realität sieht anders aus: Eine parlamentarische Anfrage ergab, dass im Herbst 2021 rund 368 Millionen Euro in Kohleunternehmen investiert wurden. Im Jahr 2024 machten Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie noch 2,17 Prozent des Anlageportfolios aus. Aufgrund dieser Diskrepanz zwischen Darstellung und Realität wollten wir gemeinsam mit der Finanzwende im Jahr 2022 wissen, wo die VBL tatsächlich investiert. Weil uns die VBL den Zugang zu Informationen verweigerte, zogen wir vor Gericht – und erzielten einen Teilerfolg. Dennoch gehen wir zum nächsten Fall über.

Mangelnde Transparenz und heiße Luft statt Verantwortung und Klimabewusstsein

Vor drei Jahren haben wir die VBL im Rahmen einer Auskunftsanfrage gebeten, herauszufinden, in welche Branchen sie zur Rentensicherung investiert und wie sich das Anlageportfolio der Pensionskasse zusammensetzt. Sie lehnte unsere Anfrage ab. Ihre Begründung: Die VBL sei nicht zur Auskunft verpflichtet, da sie keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrnehme, sondern als privates Versicherungsunternehmen des Privatrechts tätig sei. Sie begründete die Ablehnung auch mit der gemeinsamen Beteiligung von Bund und Ländern, weshalb weder die Regelungen des Bundes noch der Länder eindeutig gelten.

Wir entgegneten: Unabhängig davon, ob sie privatrechtlich handelt, ist die VBL eine Anstalt des öffentlichen Rechts und daher zur Auskunft verpflichtet. Und die Tatsache, dass mehrere staatliche Stellen beteiligt sind, darunter Bund und Länder, darf nicht zu weniger Transparenz führen. Um die Auskunftspflicht der VBL grundsätzlich klären zu lassen, haben wir gemeinsam mit der Finanzwende im Jahr 2023 Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.

Verwaltungsgericht Karlsruhe: VBL ist zur Auskunft verpflichtet

Das VG Karlsruhe stimmte uns mit seinem Urteil grundsätzlich zu und stellte klar: Die VBL ist eine auskunftspflichtige Stelle. Es entschied, dass weder das privatrechtliche Vorgehen noch die angeblich unklare Zuordnung zur Bundes- oder Landesebene einen Mangel an Transparenz rechtfertigen. Öffentliche Stellen unterliegen der Auskunftspflicht auch dann, wenn sie sich nicht öffentlich-rechtlicher Handlungsformen bedienen und die VBL letztlich der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen unterliegt. Nach EU-Recht müssen Umweltauskunftsansprüche auch wirksam geltend gemacht werden können; Dies kann nicht durch eine unklare Zuweisung an den Bund oder die Länder untergraben werden.

Das Gericht stimmte uns auch darin zu, dass es sich bei den Portfolioinformationen um Umweltinformationen handelt – und dass die Öffentlichkeit gemäß dem Umweltinformationsgesetz Zugang zu ihnen haben muss. Die Investitionstätigkeit der VBL wirkt sich auf die Umweltkomponente aus, da die Pensionskasse Nachhaltigkeitskriterien in ihre Anlagestrategie einbezieht.

Teilerfolg mit bitterem Beigeschmack

Trotz dieser Feststellungen verpflichtete das Gericht die VBL aufgrund gesetzlicher Meldepflichten lediglich zur unverzüglichen Herausgabe bereits veröffentlichter Informationen. Als Akteur der Finanzdienstleistungsbranche unterliegt die VBL EU-Nachhaltigkeits-Offenlegungspflichten und ist zur Anzeige an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie das Bundesministerium der Finanzen verpflichtet. Für alle weiteren angeforderten Informationen muss die VBL erneut über den Antrag entscheiden. Damit hat das Gericht die Auskunftsentscheidung unzulässig an die VBL zurückgewiesen und damit seinen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt.

Zunächst muss klar sein, dass es, solange gesetzliche Meldepflichten bestehen, keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geben kann. Es kommt jedoch nicht darauf an, ob die VBL diesen Mitteilungspflichten nachgekommen ist. Indem sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung darauf beruft, belohnt es möglicherweise Behörden und öffentliche Stellen für die Missachtung gesetzlicher Meldepflichten.

Besonders besorgniserregend ist, dass das Gericht auf mögliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verwies, ohne konkret zu prüfen, ob diese tatsächlich vorliegen. Zumal die von uns angeforderten Informationen aus den Jahren 2020 und 2021 stammen. Die aktuelle Wettbewerbsrelevanz ist daher schwer nachvollziehbar. Letztlich hätte das Gericht selbst bei einer Stützung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse den notwendigen Ausgleich zwischen öffentlichem Informationsinteresse und etwaigem Geheimhaltungsinteresse herstellen müssen. Stattdessen müssten wir gegen eine zu erwartende Ablehnung erneut vor Gericht gehen. Dadurch würde sich der Zugang zu Informationen noch einmal um Jahre verzögern. Diese Entscheidung widerspricht der aktuellen Rechtsprechung und sendet ein gefährliches Signal: Sie belohnt öffentliche Stellen, die ihren Pflichten aus der Informationsfreiheit nicht nachkommen, mit der Behauptung, sie seien nicht zur Auskunft verpflichtet.

Ein gefährlicher Präzedenzfall: Wir bleiben dabei

Der Kern des Urteils – die Festlegung der Informationspflicht und die Einstufung von Portfolioinformationen als Umweltinformationen – stellt erhebliche Fortschritte dar. Doch die Beschränkungen des Gerichts schwächen die praktische Wirkung dieses Erfolgs erheblich. Damit bleibt der VBL eine Hintertür, um der Öffentlichkeit weiterhin den legitimen Zugang zu Informationen zu verweigern. Das Urteil birgt auch die Gefahr, einen negativen Präzedenzfall für vergleichbare Fälle zu schaffen.

Deshalb bringen wir gemeinsam mit Finanzwende den Fall vor das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg. Unser Ziel bleibt klar: Die Kapitalinvestitionen öffentlicher Institutionen müssen nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre öffentlichen Investitionen investiert werden – insbesondere in eine öffentliche Einrichtung.

→ Zur Anfrage
→ Zur Klage
→ Zum Urteil
→ Antrag auf Zulassung der Berufung
→ Vom Wahlkampf von der Finanzwende zur VBL-Anlagepolitik



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